Gutachten

  • Familienrechtsgutachten
  • Trennungs- und Scheidungsfolgen, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Aufenthaltsrecht usw.
  • Kinderschutz (Herausnahme aus oder Rückführung in die Familie)
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Psychotherapie

Die Behandlung umfasst die Therapie mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21 Lj. Die Therapie schließt eine begleitende Bezugspersonenarbeit mit ein. Je jünger die Kinder desto intensiver ist die Arbeit mit den Bezugspersonen, i.d.R. die Eltern.

Beginnend mit einer Diagnostik von insgesamt 6 ... weiterlesen

Gruppentherapie

Gruppenpsychotherapie bzw. Gruppentrainings werden speziell nach den Bedürfnissen angeboten.

Bspw. soziales Gruppentraining:

ist für alle Kinder und Jugendliche gedacht, die speziell im Umgang mit anderen Schwierigkeiten haben, sich ängstlich, aggressiv... weiterlesen

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